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Führerschein

Dein Weg
zum Führerschein

Starte jetzt sicher und bestens vorbereitet. Entdecke alle Klassen, Voraussetzungen und die schnellsten Wege zu deinem Führerschein.


FÜHRERHSCEIN KLASSE B
  • Voraussetzung
    • Erhältlich ab 18 Jahren
    • Ab 16,5 möglich mit begleitendem Fahren BF17
  • Theorieunterricht
    • 12x Doppelstunden Grundstoff für Ersterwerb
    • 2x Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung
    • 30 Fragen insgesamt
      • 10 Fehlerpunkte erlaubt
      • Besonderheit: Wenn 2 Fragen mit jeweils 5 Punkten falsch beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden, auch bei insgesamt 10 Fehlerpunkten
  • Praxisunterricht
    • Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    • Sonderfahrten:
      • 5x Fahrstunden Überland
      • 4x Fahrstunden bei Autobahn
      • 3x Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung
  • Besonderheiten
    • Praktische Prüfung auf Schalter
    • Mit B berechtigt zum Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen
FÜHRERHSCEIN KLASSE BF17
  • Voraussetzung
    • Ab 16,5 möglich mit begleitendem Fahren BF17
  • Theorieunterricht
    • 12x Doppelstunden Grundstoff für Ersterwerb
    • 2x Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung
    • 30 Fragen insgesamt
      • 10 Fehlerpunkte erlaubt
      • Besonderheit: Wenn 2 Fragen mit jeweils 5 Punkten falsch beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden, auch bei insgesamt 10 Fehlerpunkten
    • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Praxisunterricht
    • Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    • Sonderfahrten:
      • 5x Fahrstunden Überland
      • 4x Fahrstunden bei Autobahn
      • 3x Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung
  • Praktische Prüfung
    • Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.
FÜHRERSCHEIN KLASSE B197
  • Voraussetzung
    • Erhältlich ab 18 Jahren
    • Ab 16,5 Jahre möglich mit begleitendem Fahren BF17
  • Theorieunterricht
    • 12x Doppelstunden Grundstoff für Ersterwerb
    • 2x Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung
    • 30 Fragen insgesamt
      • 10 Fehlerpunkte erlaubt
      • Besonderheit: Wenn 2 Fragen mit jeweils 5 Punkten falsch beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden, auch bei insgesamt 10 Fehlerpunkten
  • Praxisunterricht
    • Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    • Sonderfahrten:
      • 5x Überlandfahrten
      • 4x Autobahnfahrten
      • 3x Dunkelheits- oder Dämmerungsfahrten
    • Schaltstunden: mindestens 10 Fahrstunden
    • Abschluss-Testfahrt: 15 Minuten
  • Besonderheiten
    • Praktische Prüfung auf Automatik
    • Mit B197 berechtigt zum Fahren von Schalt- und Automatikfahrzeugen
FÜHRERHSCEIN KLASSE B78
  • Voraussetzung
    • Erhältlich ab 18 Jahren
    • Ab 16,5 möglich mit begleitendem Fahren BF17
  • Theorieunterricht
    • 12x Doppelstunden Grundstoff für Ersterwerb
    • 2x Doppelstunden Zusatzstoff
  • Theorieprüfung
    • 30 Fragen insgesamt
      • 10 Fehlerpunkte erlaubt
      • Besonderheit: Wenn 2 Fragen mit jeweils 5 Punkten falsch beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden, auch bei insgesamt 10 Fehlerpunkten
  • Praxisunterricht
    • Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    • Sonderfahrten:
      • 5x Fahrstunden Überland
      • 4x Fahrstunden bei Autobahn
      • 3x Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung
  • Besonderheiten
    • Praktische Prüfung auf Automatik
    • Mit B78 berechtigt zum Fahren von Automatikfahrzeugen
FÜHRERSCHEIN KLASSE BE
  • Voraussetzungen
    • Grundführerschein Klasse B muss vorhanden sein
    • Mindestens 18 Jahre alt (oder 17 Jahre bei BF17 in Kombination mit begleitendem Fahren)
    • Maximale zulässige Anhängelast: bis 3.500 kg Gesamtgewicht (je nach Fahrzeug)
  • Theorieunterricht
    • Kein Theorieunterricht
  • Praxisunterricht
    • Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    • Sonderfahrten:
      • 3x Überlandfahrten
      • 1x Autobahnfahrten
      • 1x Dunkelheits- oder Dämmerungsfahrten
  • Besonderheiten
    • Erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen aus Pkw (Klasse B) und Anhänger über 750 kg
    • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist nicht auf 3.500 kg begrenzt
    • Die tatsächliche Kombination kann – abhängig vom Fahrzeug – bis zu ca. 7.000 kg betragen
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